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Handlungsempfehlungen für eine effiziente Drohnendetektion und -abwehr

  • Ralf Hoffmann
  • 13. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Pressemitteilung des UAV Dach, Berlin, 08.10.2025


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Wie lassen sich illegal betriebene Drohnen wirksam erkennen und abwehren? Nicht zuletzt auch, um die kommerzielle Nutzung unbemannter Systeme flächen-deckend zu ermöglichen. Dieser Problematik haben sich Expertinnen und Experten des UAV DACH – Association for Unmanned Aviation in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) gewidmet. Und praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Politik erarbeitet.


Der Schutz von Anlagen der kritischen Infrastruktur, des Luftraums und auch der

Öffentlichkeit vor illegal betriebenen UAS (Unmanned Aircraft Systems) nimmt derzeit breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Zu Recht, wie Dr. Gerald

Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH, betont. Denn Stand heute ist Deutschland nicht in der Lage, zu jeder Zeit effizient und effektiv auf illegal genutzte

Drohnen und eine von diesen möglicherweise ausgehende Bedrohung zu reagieren.

"Wir benötigen dringend eine nationale Taskforce unter Führung des

Bundesinnenministeriums, die die erforderlichen Maßnahmen im Bereich

Drohnendetektion und -abwehr auf Bundes- und Landesebene koordiniert. Nur so

können eindeutige Zuständigkeiten geschaffen, Alleingänge sowie ein

Flickenteppich an Maßnahmen verhindert und ein europaweit koordiniertes

Vorgehen gesichert werden."

 

Denn klar ist: Der Kampf gegen illegal betriebene Drohnen ist eine nationale

Aufgabe, die nur unter Einbeziehung aller zuständigen Ministerien und Behörden

von Bund und Ländern sowie der führenden Industrieverbände BDLI und UAV DACH

gelingen kann. Grundlage der Arbeit einer solchen Taskforce können die

Handlungsempfehlungen sein, die von den Expertinnen und Experten der beiden

Fachverbände in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe "Drone Detection &

Countermeasures" entwickelt wurden. Ein zentrales Element ist dabei die schnelle

Etablierung von europäischen Standards für den Datenaustausch und ein

koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Kontroll- und Sicherheitsbehörden. Denn Drohnen machen nicht an Landesgrenzen Halt.


Die erforderlichen Technologien dafür, die Sicherheitsarchitektur an die

technologische Realität anzupassen, sind grundsätzlich bereits vorhanden. Und

könnten von Unternehmen aus Deutschland und dem europäischen Ausland

bereitgestellt werden. Deren Einsatz wird jedoch vor allem durch fehlende

Finanzierungsbereitschaft und ungeklärte Zuständigkeitsfragen zwischen Bund,

Ländern, Kommunen und privaten Infrastrukturbetreibern verhindert.


Aber auch technologisch besteht noch Handlungsbedarf. So ist beispielsweise die

Zusammenführung vorhandener Daten zu einem gemeinsamen Luftraum-Lagebild für alle relevanten Behörden überfällig. Zudem ist die verpflichtende,

manipulationssichere elektronische Sichtbarkeit aller Teilnehmer im unteren Luftraum erforderlich, um zu jedem Zeitpunkt zwischen legal und illegal betriebenen Drohnen unterscheiden zu können. Auch in dieser Frage ist eine konsequente Zusammenarbeit auf europäischer Ebene essenziell.


Um eine aktive, gegebenenfalls KI-basierte Lagebeurteilung vornehmen,

möglicherweise erforderliche Abwehrmaßnahmen effizient umsetzen und illegal

betriebene Drohnen in Bedrohungslagen direkt unschädlich machen zu können,

benötigen die zuständigen Sicherheitsbehörden ihrerseits adäquate unbemannte

Flugsysteme. Diese "Polizeidrohnen" müssen in enger Abstimmung zwischen

Sicherheitskräften und Industrie entwickelt sowie in ausreichend großer Zahl

beschafft und in Dienst gestellt werden. Zudem ist ein nationales Testzentrum

einzurichten, um im Dreiklang aus Sicherheitsbehörden, Drohnenherstellern und

industrienaher Forschung technologisch stets auf der Höhe der Zeit zu bleiben.


Neben einer geeigneten personellen und technischen Ausstattung für die

zuständigen Sicherheitsbehörden müssen daher umgehend Haushaltsmittel zur

Beschaffung von Detektions- und Abwehrtechnologien bereitgestellt werden.

Beispielsweise aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die

gesamte Fläche des Bundesgebietes abdecken zu können, ist der Gesetzgeber

darüber hinaus gefordert, den geeigneten Rahmen für eine rechtssichere

Drohnenabwehr zu schaffen, sodass auch private Sicherheitsunternehmen im

Rahmen einer hoheitlichen Beleihung aktiv zum Schutz der kritischen Infrastruktur

oder öffentlicher Großveranstaltungen beitragen können.


Und das zunehmend auch mit Hilfe von unbemannten Systemen. „Drohnen sind

eben nicht nur eine potenzielle Gefahr, sondern können vor allem ein wichtiges

Werkzeug für den Perimeterschutz und die innere Sicherheit sein“, stellt Dr. Gerald Wissel klar. Zudem leisten unbemannte Systeme bereits heute wertvolle Beiträge in

den unterschiedlichsten Lebensbereichen wie der Landwirtschaft, der Wartung von

Windkraftanlagen oder auch zum schnellen Transport eiliger medizinischer Güter.

Tendenz stark steigend. Was die Notwendigkeit einer jederzeit nachvollziehbaren

Unterscheidung zwischen legal und illegal betriebenen Systemen noch einmal

unterstreicht. "Die Bekämpfung illegaler Drohnen darf keineswegs dazu führen, dass sinnvolle kommerzielle UAS-Anwendungen unter Generalverdacht gestellt werden. Ein pauschaler Vertrauensverlust in diese Technologie wäre fatal."


Über den UAV DACH

Der UAV DACH – Association for Unmanned Aviation ist der bedeutendste

europäische Fachverband für die unbemannte Luftfahrt und setzt sich im Sinne

seiner mehr als 250 Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft und Forschung dafür ein,

die Rahmenbedingungen für die europäische UAS-Industrie zu gestalten. Sein Ziel

ist die Förderung des sicheren, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Betriebs

unbemannter Luftfahrtsysteme. Als starke Gemeinschaft organisiert der europäische Verband mit Sitz in Deutschland Vernetzung und Information aller relevanten Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.



 
 
 

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